Semestrierung: NOST und SOST
Die Neue Oberstufe (NOST) wird auslaufend umgesetzt und betrifft im SJ 2023/24 den 5. Jahrgang. Die Semestrierte Oberstufe (SOST) wird auslaufend geführt und betrifft im SJ 2023/24 den 4. Jahrgang, folglich im SJ 2024/25 den 5. Jahrgang.
Alle anderen Jahrgänge und Klassen werden im Ganzjahresmodell (ohne Semestrierung) geführt.
Neue Oberstufe NOST
Semstrierte Oberstufe SOST
Neue Oberstufe NOST
- Neuausrichtung des Unterrichts
Semesterweise Lehrstoffverteilung in Kompetenzmodulen. Sowohl im Winter- als auch im Sommersemester müssen in allen Gegenständen positive Leistungen erbracht werden müssen. - Leistungsdokumentation
Semesterzeugnis nach jedem Winter- und Sommersemester. Semesterprüfung zum Ablegen kleinerer Lehrstoffpakete bei negativ beurteilten oder nicht beurteilten Unterrichtsgegenständen. - Förderung
System der Frühwarnung. Schülerinnen/Schüler mit Unterstützungsbedarf erhalten eine individuelle Lernbegleitung (ILB). - Aufsteigen
Aufstiegsberechtigung mit in Summe zwei “Nicht Genügend” bzw. “Nicht beurteilt” in die nächste Schulstufe.
Weitere Infos
Semstrierte Oberstufe SOST
Auf Basis der Evaluationsergebnisse wurde die NOST inhaltlich zur „semestrierten Oberstufe“ (SOST) weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Bestimmungen festgelegt, die im Falle eines Systemwechsels zwischen der SOST und der ganzjährigen Oberstufe (= Jahrgangsmodell) zum Tragen kommen (siehe BGBl. I Nr. 19/2021).
Förderung
- Das System der Frühwarnung während des Semesters ist optimiert.
- Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf erhalten eine individuelle Lernbegleitung (ILB). Fachunterricht, Förderunterricht und individuelle Lernbegleitung unterstützen auf diese Weise die Schüler/innen in einem neuen Gesamtkonzept.
- Einzelne Unterrichtsgegenstände können durch Ablegung von Semesterprüfungen vorgezogen beziehungsweise sodann übersprungen werden. Damit wird auch ein früherer Antritt zur abschließenden Prüfung im jeweiligen Pflichtgegenstand ermöglicht.
Aufsteigen
- Positiver Abschluss jedes Pflichtgegenstandes in jedem Semester: über nicht positiv beziehungsweise nicht beurteilte Kompetenzen muss eine Semesterprüfung abgelegt werden, die grundsätzlich einmal wiederholt werden darf.
- Aufstiegsberechtigung in die nächste Schulstufe: Die Entscheidung erfolgt am Ende des Unterrichtsjahres beziehungsweise nach der Ablegung von Semesterprüfungen an den Wiederholungsprüfungstagen bzw. spätestens vier Wochen nach dem letzten Tag der Wiederholungsprüfungen.
- Reduzierung von Schulstufenwiederholungen und der damit verbundene Verlust an Lern- und Lebenszeit: Schüler*innen dürfen in die nächste Schulstufe aufsteigen, wenn ein Semesterzeugnis in einem Pflichtgegenstand ein „Nicht genügend“ bzw. eine Nichtbeurteilung aufweist und der Pflichtgegenstand in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn derselbe Pflichtgegenstand in einem Semesterzeugnis der vorangegangenen Schulstufe mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen wurde. Einmal im Verlauf der Oberstufe ist ein Aufsteigen mit insgesamt zwei „Nicht genügend“ bzw. zwei Nichtbeurteilungen in den Semesterzeugnissen möglich, sofern jeder dieser Pflichtgegenstände in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und die Klassenkonferenz die Berechtigung zum Aufsteigen erteilt. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Pflichtgegenstände in einem Semesterzeugnis der vorangegangenen Schulstufe mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen wurden.
Text: Zusammenfassung von Oesterreich.gv.at (NOST) bzw. bmbf.gv.at (SOST)